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Aktuelles

 
  1. EU-ERBRECHTSVERORDNUNG - BESTEUERUNG VON ERBFÄLLEN MIT AUSLANDSBERÜHRUNG

    Die Erbrechtsverordnung findet auf alle Todesfälle nach dem 17.08.2015 Anwendung

     
  2. STEUERFALLE: SELBSTGENUTZTE FERIENIMMOBILIE
     
  3. VERMIETUNG UND VERPACHTUNG UMSATZSTEUER
     
  4. DAS VORSTEUERVERGÜTUNGS-VERFAHREN

    Das Vorsteuervergütungs-verfahren gibt Unternehmern die Möglichkeit, sich die in einem anderen Staat durch ein dort ansässiges Unternehmen in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge erstatten zulassen.

 

 

 

Kontakt:

Sendlinger Straße 33a
80331 München

Tel: +49 89232387080

Fax:+49 89232387099

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